SVP sagt 3 x Nein und 1 x Ja am 13. Februar

(Medienmitteilung)

Am 17. Januar hat die SVP Kanton Schwyz die Parolen für die eidgenössischen Abstimmungen vom 13. Februar gefasst. Die Kantonalpartei empfiehlt drei Mal Nein und ein Mal Ja.

Aufgrund der aktuellen Einschränkungen musste die Parteiversammlung der Schwyzer SVP online stattfinden, was vom Parteipräsidenten Roman Bürgi sehr bedauert wird. Weiterhin versucht die SVP aber das beste daraus zu machen. Während sich die Referenten im Restaurant Alpina in Schwyz eingefunden haben, von wo aus die Referate live übertragen wurden, konnten sich die Mitglieder online zuschalten und abstimmen.

Die Volksinitiative für ein Tabakwerbeverbot lehnen die SVP-Mitglieder klar ab. Damit folgen die Mitglieder dem Referenten und SVP-Nationalrat Gregor Rutz welcher online zugeschaltet die Vorlage erklärte. Werbung für legale Produkte sollte weiterhin erlaubt sein. Zudem nimmt der indirekte Gegenvorschlag, welcher automatisch in Kraft tritt, sollte die Initiative abgelehnt werden, die Kernanliegen des Kinder- und Jugendschutzes umfänglich auf.

Als zweite Vorlage wurde das Massnahmenpaket zugunsten der Medien beraten. Als Befürworter nahm Martin Schmidig, Verlagsleiter des Bote der Urschweiz, gegenüber der anwesenden Mitglieder Stellung. Für die Verlage seien die zusätzlichen Mediensubventionen wichtig, um weiter existieren zu können. Für die Nein-Seite referierte SVP-Kantonsrat Samuel Lütolf aus Küssnacht. Er sagt: «Die zusätzlichen Subventionen gehen vorwiegend an die grossen Verlage, welche bereits heute Millionengewinne schreiben. Zudem machen die Subventionen die Medien abhängig vom Staat und den Regierenden. Die direkte Abhängigkeit von der Gunst des Staates schadet der Vielfalt und der Unabhängigkeit.» Mit einer Gegenstimme empfiehlt die SVP Kanton Schwyz deshalb die Vorlage abzulehnen.

Was die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot» betrifft, lehnen die teilnehmenden Mitglieder diese einstimmig ab. Nationalrat Marcel Dettling erläuterte die Vorlage und betonte, dass die Schweiz bereits heute eines der weltweit strengsten Gesetze für Tierversuche hat. Die Auswirkungen der Initiative fatal, die Forschung und Entwicklung von Medikamenten würde arg eingeschränkt und wahrscheinlich ins Ausland verlagert.

Zum Schluss stellte SVP-Kantonsrat und Fraktionspräsident Thomas Haas aus Lachen die Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Stempelabgaben vor. Mit der Gesetzesänderung soll die sogenannte Emmissionsabgabe abgeschafft werden. Unternehmen sollen zukünftig Eigenkapital aufnehmen können, ohne eine Steuer bezahlen zu müssen. Diese Massnahme wird sich positiv auf das Wachstum und die Arbeitsplätze auswirken. Von den versammelten Mitgliedern wird die Abschaffung dieser sogenannten Stempelsteuer deshalb grossmehrheitlich befürwortet.

Vernehmlassungsantwort der SVP Kt. SZ zur Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen

Departement des Innern
Frau Landammann
Petra Steimen-Rickenbacher
Kollegiumstrasse 28
Postfach 2160
6431 Schwyz

elektronisch an: di@sz.ch

Vorderthal, den 28.11.2021

Teilrevision Gesetz über soziale Einrichtungen:
Neuregelung Kostentragung bei stationären und ambulanten Kindsschutzmass- nahmen | Vernehmlassungsantwort

Sehr geehrte Frau Landammann
Sehr geehrte Damen und Herren

Besten Dank für die Möglichkeit zur Stellungnahme in oben erwähnter Angelegenheit.

Grundsätzliche Anmerkungen:

Die SVP des Kantons Schwyz und insbesondere deren Kantonsratsfraktion beurteilt das Wirken und Handeln der KESB – speziell was die Finanzen angeht – nach wie vor kritisch. Einzelne Fälle, welche medial und landesweit immer wieder für blankes Erstaunen sorgen, tragen nicht gerade dazu bei, dass die KESB an Vertrauen, Glaubwürdigkeit und an Akzeptanz innerhalb der Bevölke- rung hinzugewinnt – ganz im Gegenteil. Dahingehend wäre zu wünschen und aus Sicht der Steu- erzahler auch zu erwarten, dass die durch die KESB angeordneten und verfügten Entscheide samt Massnahmen vermehrt dem Prinzip des „Kosten-Nutzen-Verhältnisses“ unterzieht.

Weiter gilt es aus Sicht der SVP zu berücksichtigen:

  • Die angeordneten Massnahmen müssen auf deren Wirksamkeit hin auch laufend bzw. vermehrt überprüft werden. Gegebenenfalls gilt es auch korrigierend einzuwirken – not- falls auch mit Abbruch der Übung!
  • Es muss eine diesbezügliche Kostenobergrenze für sämtliche zu treffenden Massnahmen samt Folgekosten festgelegt werden (Stichwort: KESB-Fall einer Familie aus der Gemeinde Schübelbach von über Fr. 600`000.-!). Dahingehend sollte der Kanton bzw. das Departe- ment des Innern auch beim Bund vorstellig werden – da ansonsten die Kosten über die Jahre völlig aus dem Ruder laufen. Anstoss dazu geben könnte die Schweizerische Konfe- renz der kantonalen Gesundheitsdirektoren mit Druck auf den Bund bzw. das Eidgenössi- sche Parlament.

Mit der vorliegenden Teilrevision entsteht eine reine Kostenverlagerung – hin zum Kanton. An- statt die Ursache wird einmal mehr das Symptom (steigende Soziallasten infolge KESB-Fälle in den Gemeinden) bekämpft. Die Kosten bleiben bestehen! Dies und weitere kritische Anmerkun- gen und Überlegungen dazu hat denn auch die Mehrheit der SVP-Kantonsratsfraktion an der De- batte vom 5. Februar 2020 zum Ausdruck gebracht.

Entgegen der mehrheitlich ablehnenden Haltung der SVP-Fraktion wurde die Motion M 11/19 „Fairer Kostenverteiler für die Restkosten bei angeordneten Massnahmen durch die KESB“ ange- nommen und als erheblich erklärt. Dies gilt es letztlich auch von Seiten der SVP zu akzeptieren – zumal in der Öffentlichkeit und in den Gemeinden das „Kostenverlagerungsprinzip“ hin zum Kan- ton im sozialen Bereich populär erscheint. So wurde auch die Kostenverlagerung und das Gesetz über Ergänzungsleistungen an der Volksabstimmung vom 26. September 2021 überdeutlich gut- geheissen. Anzumerken gilt hier auch die zukünftige Anpassung des innerkantonalen Finanzaus- gleichs. Hierbei sollen Gemeinden mit sogenannten Zentrumslasten (u.a. auch im Sozialbereich) spürbar entlastet werden.

Nebst den genannten kritischen Anmerkungen und Überlegungen erhofft sich die SVP aber durchaus auch eine positive Entwicklung aus der vorliegenden Teilrevision heraus. So hat der Kanton in Zukunft mehr Einsicht und Überblick über die Kosten, welche bei der KESB anfallen. Entsprechend soll dadurch auch seine Kontrollfunktion gestärkt werden. Dies gilt es – soweit möglich – aber auch zu nutzen!

Anmerkungen zu den einzelnen Paragraphen gemäss Synopse zur Vernehmlassungsvorlage:

Die SVP hat zu den einzelnen Paragraphen gemäss vorliegender Synopse keine inhaltlichen An- passungen, Änderungen und Ergänzungen vorzubringen. Die SVP kann der vorliegenden Teilrevi- sion grundsätzlich zustimmen – hält aber fest:

  • Dass eine höhere Kostenbeteiligung des Kantons, welche über die vorgeschlagenen 50 Prozent hinausgeht bzw. hinausgehen sollte, von Seiten der SVP nicht unterstützt wird.

Abschliessende Fragen:

Im Zusammenhang mit der vorliegenden Teilrevision bitten wir um Klärung und Beantwortung folgender Fragen:

  • Gemäss erläuterndem Bericht auf Seite 12 unter 6.2 „Personelle Auswirkungen“ gibt es nur wage Ausführungen bzw. keine konkreten Angaben, was die Vorlage in personeller Hinsicht für Auswirkungen für den Kanton haben wird.
    Ist es wirklich nicht möglich, diese durchaus überschaubare und in unseren Augen mar- ginale Mehrbelastung auf bestehende Mitarbeiter innerhalb des Departements zu über- tragen – ohne dabei gleich Pensen erhöhen oder gar neue Stellen schaffen zu müssen?
  • Hat sich der Kanton bereits Überlegungen gemacht, wie man innerkantonale Sozialein- richtungen für KESB-Fälle den ausserkantonalen Sozialeinrichtungen vorziehen kann – konkret: Die „Wertschöpfung“ im Kanton halten, verstärken, in diesem Bereich ja gar ausbauen könnte?

Für die Berücksichtigung unserer Anmerkungen richten wir dem Departement des Innern unse- ren Dank aus und hoffen auf eine zeitnahe Beantwortung unserer Fragen.

Freundliche Grüsse
SVP Kanton Schwyz

Kantonsrat Bernhard Diethelm, Vorderthal
SVP-Arbeitsgruppenleiter
„Gesundheit und Soziale Sicherheit“

Kantonsrat Roman Bürgi, Goldau
SVP-Kantonalparteipräsident

Vernehmlassungsantwort

Einladung zur ao. Generalversammlung 2023

EINLADUNG
zur
ao. Generalversammlung

Donnerstag, 14. Dezember 2023, 20.00 Uhr

Hotel Drei Könige
Paracelsuspark 1
8840 Einsiedeln

Programm

20.00 Uhr
Eröffnung durch den Parteipräsidenten Roman Bürgi, Goldau

20.15 Uhr
Nominationsversammlung Regierungsrat

20.45 Uhr
ao. Generalversammlung 2023

  1. Begrüssung
  2. Wahl von Stimmenzählern
  3. Protokoll Generalversammlung vom 20. März 2023
  4. Budget 2024
  5. Bericht der Kontrollstelle zum Budget 2024
  6. Terminkalender 2024
  7. Anträge
  8. Verschiedenes

Anträge zu den Traktanden müssen schriftlich spätestens 5 Tage vor der Versammlung, bis am 7. Dezember 2023 bei Roman Bürgi, Schöneggweg 30a, 6410 Goldau (r.buergi@buergi-grill.ch) eingegangen sein.

Die Geschäftsleitung dankt allen Mandats- und Funktionsträger/innen für die Mitarbeit und aktive Unterstützung bei der Umsetzung der SVP-Politik.

Goldau, 10.11.2023

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Präsident Roman Bürgi
Sekretär Sämi Lütolf

Einladung

SVP will Regulierungskosten senken

Von Thomas Haas, Kantonsrat, Lachen

Am letzten Mittwoch hat der Schwyzer Kantonsrat ein SVP-Postulat erheblich erklärt, welches unsere Schwyzer KMU und unsere Bürger vor übermässigen Regulierungskosten schützen will. Konkret fordert die SVP eine sogenannte Regulierungskostenbremse. Das bedeutet, dass die Regierung neu bei jeder Vorlage ausweisen muss, welche Kosten der Wirtschaft und dem Bürger durch die neue Vorschrift aufgebürdet werden. Falls eine gewisse Kostengrenze überschritten wird oder eine genügend grosse Anzahl von Bürgern oder KMU betroffen sind, soll eine erhöhte Anforderung an das Abstimmungsmehr im Kantonsrat gestellt werden (so wie wir dies von der Schuldenbremse kennen). Es sollte meines Erachtens selbstverständlich sein, dass wir als Gesetzgeber die Folgekosten unserer Regulierungen ausweisen. Die KMU-freundlichen Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus FDP und SVP haben dem Postulat gemeinsam zum Durchbruch verholfen. Dagegen wehrten sich praktisch geschlossen die Mitte, glp und SP – obschon sie sich selber gerne als «KMU-freundlich» bezeichnen. Sie fürchten vor allem um ihre Stimmkraft bei der Heraufsetzung des Abstimmungsmehrs. Aber wie hat ein Kantonsratskollege gesagt: «Vor Politiker muss man sich in Acht nehmen. Wir müssen uns vor dem Regulierungswahn schützen.» Treffender kann man es nicht mehr formulieren.


Quelle: https://www.svp-sz.ch/partei/editorials/svp-will-regulierungskosten-senken/

SVP will Steuersenkung von 30 Prozent

Medienmitteilung

Der Schwyzer Finanzhaushalt ist dank der bürgerlichen Finanzpolitik ausgezeichnet aufgestellt. Namentlich die hohe Eigenkapitalquote und der grosse Überschuss im Jahr 2021 erlauben definitiv eine signifikante Senkung des Steuerfusses. Der Vorschlag der Regierung einer Senkung von 20% ist aus Sicht der SVP zu wenig. Die Analyse der SVP ergibt eine optimale Senkung von 30% einer Einheit.

Neben der Forderung der Regierung für eine Steuersenkung von 20% stehen weitere Vorschläge für Steuersenkungen von bis zu 40% im Raum. Für die SVP ist klar: Der Kanton soll dem Bürger und den KMU nicht mehr Steuern entziehen als er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Angesichts des Eigenkapitals von fast CHF 700 Mio. und dem budgetierten Überschuss von CHF 80 Mio. im Jahr 2022 ist eine weitergehende Senkung des Steuerfusses als die vom Regierungsrat beantragten 20% angezeigt. Die Analyse hat nun gezeigt, dass eine Steuersenkung von knapp über 30% je Einheit optimal wäre.

Einmal mehr stellt sich aber heraus, dass der Hund beim Nationalen Finanzausgleich (NFA) begraben ist, denn der Kanton Schwyz stösst bei den Vermögenssteuern an dessen natürliche Untergrenze. Die sogenannte Grenzabschöpfungsrate liegt bei einer Steuerfuss-Senkung von 30% bei 97.33%. D.h. eine höhere Steuerfuss-Senkung würde dazu führen, dass der Kanton auf neu zugezogene Vermögen mehr in den NFA abliefern müsste als er an Steuern einnimmt. Hier zeigen sich die negativen Folgen des NFA deutlich. Die SVP Kanton Schwyz hat bereits bei der Abstimmung im Jahr 2014 eindringlich davor gewarnt. Die Plünderung der Schwyzer Staatskasse durch Bundesbern wird immer unerträglicher. Wir tragen Sorge zu Finanzhaushalt und schaffen attraktive Konditionen für die Bevölkerung, dies währenddessen andere Kantone und allen voran deren linksgrün dominierten Städte das Geld mit vollen Händen aus dem Fenster werfen. In Zukunft sind deshalb Lösungen gefragt, um aus dieser «Geiselhaft» des NFA auszubrechen.

Die SVP wird den Antrag für eine 30-Prozentige Steuersenkung in der Kantonsratsdebatte als Kompromisslösung einbringen. SVP-Fraktionspräsident Thomas Haas, Lachen, sagt dazu: «Da eine Steuersenkung von 40% dazu führen würde, dass Bürger und KMU neue Vermögen im Kanton Schwyz quersubventionieren müssten, beantragt die SVP dem Kantonsrat eine Senkung um 30% bzw. einen Steuerfuss von 120%. Dies führt zu einer allgemeinen signifikanten und spürbaren steuerlichen Entlastung der Bürger im Kanton Schwyz.»

Die SVP sagt 3x Nein am 28. November 2021

Medienmitteilung

Am 2. November 2021 hat die SVP Kanton Schwyz im Restaurant Pension Betschart in Ibach die Parteiversammlung abgehalten. Die Versammlung musste in einem gedeckten Aussenbereich und entsprechenden Schutzkonzept stattfinden damit auch Mitglieder ohne Zertifikat teilnehmen konnten. Die SVP lehnt die diskriminierende und willkürliche Zertifikatsplicht ab und stellt sich klar gegen diese Spaltung der Bevölkerung. Für den bevorstehenden eidgenössischen Abstimmungssonntag empfiehlt die SVP Kantonalpartei 3x Nein.

Die Pflegeinitiative wird von der SVP-Basis klar abgelehnt. Anerkannt wird, dass in Bezug auf die schwierigen Arbeitsbedingungen ganz klar ein Handlungsbedarf besteht. Mit der vorliegenden Gewerkschaftsinitiative will man die Pflege aber akademisieren, dies wird nicht die gewünschten Verbesserungen bringen. Der Contra-Referent und Aargauer Nationalrat Andreas Glarner sagte dazu: «Wer wirklich etwas für die Pflegenden tun will, lehnt die Initiative ab. Damit tritt der indirekte Gegenvorschlag automatisch per 1. Januar 2021 in Kraft. Dieser nimmt die wichtigsten Anliegen auf und setzt diese vor allem schnell um.»

Zur Justiz-Initiative fasst die Parteiversammlung deutlich die NEIN-Parole. Der Pfäffiker SVPKantonsrat Dr. Alexander Lacher traf es mit seiner Aussage auf den Punkt: «Die Initiative gibt vor ein Problem zu lösen, das so eigentlich gar nicht existiert.». Die Initiative behauptet nämlich, die Justiz in der Schweiz sei nicht mehr unabhängig. Dass die Wahl der Bundesrichter im Losverfahren die besseren Resultate bringt, als die Wahl durch die gewählten Volksvertreter in National- und Ständerat, darf stark bezweifelt werden.

Als letzte Vorlage wurden die Änderungen des Covid-19-Gesetzes beraten. Nationalrat Marcel Dettling setzte sich als Referent für ein Nein ein. Dettling sagt dazu: «Anfang September hat der Bundesrat ohne epidemiologische Notwendigkeit mit der Ausweitung der Zertifikatpflicht im Inland einen faktischen Impfzwang eingeführt und unsere Gesellschaft gespalten. Das dürfen wir so nicht akzeptieren!»

Die Versammlung bestätigte dies und empfiehlt der Bevölkerung ganz klar ein NEIN zur Änderung des Covid-19-Gesetzes am 28. November. Im Vordergrund steht, dass die aktuell geltende und diskriminierende Zertifikatspflicht unbedingt wieder rückgängig gemacht werden muss. Es darf nicht sein, dass ein Teil der Bevölkerung vom öffentlichen Leben faktisch ausgeschlossen wird. Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen und aufhetzen! Diese Spaltung der Bevölkerung lehnt die SVP klar und deutlich ab.

Die Schwyzer SVP ist der Meinung, dass Freie Bürgerinnen und Bürger keine Bevormundung durch den Staat brauchen. Sie brauchen kein Zertifikat fürs Leben. Deshalb empfiehlt die SVP klar NEIN zum Covid-Gesetz und fordert die Freiheit zurück!

Terminhinweis: Parteiversammlung der SVP Kanton Schwyz vom 01.02.2024

EINLADUNG
zur
Parteiversammlung
vom
Donnerstag, 1. Februar 2024, 20.00 Uhr
im
Restaurant Ried
Kantonsstrasse 161, 8807 Freienbach

(Samuel Lütolf 079 771 96 69 / samuel.luetolf@svp-sz.ch
Politischer Sekretär
www.svp-sz.ch)

Liebe Parteifreunde und Gäste

Gerne laden wir Sie zu unserer kantonalen Parteiversammlung zwecks Parolenfassung für die nationale Abstimmung vom 3. März 2024 ein.

Bund

  • Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»
  • Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»

Wir freuen uns auf interessante Diskussionen und auf Ihre Teilnahme.

Steinen, 12.01.2024

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Parteipräsident Roman Bürgi
Kantonalsekretär Samuel Lütolf

Programm

20.00 Uhr
Eröffnung und Begrüssung
Nationalrat Roman Bürgi, Goldau / Präsident SVP Kanton Schwyz

20.05 Uhr
Begrüssung
Ortsparteipräsident Oliver Flühler, Freienbach

20.15 Uhr
Volksinitiative «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»

Referenten:
Pro: Fabian ab Yberg, Jungfreisinnige SZ
Kontra: Nationalrätin Nicole Barandun, Die Mitte ZH

Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

21.00 Uhr
Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»

Referent: Kantonsrat Jan Stocker

Anschliessend Diskussion und Parolenfassung

21.20 Uhr
Diverses / Fragen

21.30 Uhr
Ende der Versammlung

Einladung

Diese Einladung verdanken wir: