Aktuell

Einladung zur ao. Generalversammlung 2023

EINLADUNG
zur
ao. Generalversammlung

Donnerstag, 14. Dezember 2023, 20.00 Uhr

Hotel Drei Könige
Paracelsuspark 1
8840 Einsiedeln

Programm

20.00 Uhr
Eröffnung durch den Parteipräsidenten Roman Bürgi, Goldau

20.15 Uhr
Nominationsversammlung Regierungsrat

20.45 Uhr
ao. Generalversammlung 2023

  1. Begrüssung
  2. Wahl von Stimmenzählern
  3. Protokoll Generalversammlung vom 20. März 2023
  4. Budget 2024
  5. Bericht der Kontrollstelle zum Budget 2024
  6. Terminkalender 2024
  7. Anträge
  8. Verschiedenes

Anträge zu den Traktanden müssen schriftlich spätestens 5 Tage vor der Versammlung, bis am 7. Dezember 2023 bei Roman Bürgi, Schöneggweg 30a, 6410 Goldau (r.buergi@buergi-grill.ch) eingegangen sein.

Die Geschäftsleitung dankt allen Mandats- und Funktionsträger/innen für die Mitarbeit und aktive Unterstützung bei der Umsetzung der SVP-Politik.

Goldau, 10.11.2023

SCHWEIZERISCHE VOLKSPARTEI KANTON SCHWYZ
Präsident Roman Bürgi
Sekretär Sämi Lütolf

Einladung

Nein zum Impfzwang und zum Angriff auf unsere Kinder

Medienmitteilung

Offensichtlich spart sich der Bundesrat die Verschärfung der Corona-Massnahmen für nach der Abstimmung zum Covid-19-Gesetz auf. Die SVP weist weitere Verschärfungen bei den Corona-Massnahmen entschieden zurück: Sie wird auch nach dem 28. November 2G, ein Impfobligatorium und das Durchimpfen von Minderjährigen bekämpfen. Weil die Wirksamkeit der Impfstoffe punkto Ansteckungsschutz nach einigen Monaten massiv nachlässt, machen aus Sicht der SVP einzig vermehrte Tests epidemiologisch Sinn. Die Tests müssen wieder gratis werden. Zum Schutz der Risikogruppen braucht es ausserdem mehr Tests in Spitälern und Pflegeeinrichtungen.

Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat die Corona-Massnahmen erst nach der Abstimmung über das Covid-19-Gesetz wieder verschärfen will. Die SVP lehnt weitere Corona-Verschärfungen klar ab. Auch die Pläne von Kantonen, die Freiheits- und Grundrechte weiter einzuschränken, sind nicht zielführend. Sämtliche Massnahmen müssen verhältnismässig, vernünftig und wirksam sein.

Auf dieser Basis verfolgt die SVP seit Beginn der Pandemie eine glasklare Strategie: Die Risikogruppen müssen geschützt werden, ohne dass die Freiheit von Gesellschaft und Wirtschaft unnötig und willkürlich beschnitten wird. Der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit (BAG) sind hier in der Pflicht: Sie müssen endlich effizient dafür sorgen, dass Menschen über 65 geschützt sind. Insbesondere in Pflegeinstitutionen sind mehr Tests angebracht. Angesichts der Tatsache, dass die Impfstoffe nach wenigen Monaten nicht mehr vor der Ansteckung mit dem Virus schützen, bieten Tests mehr Sicherheit als ein Zertifikat. Es ist nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat noch immer nicht in aller Deutlichkeit dazu Stellung nimmt, dass die Schutzwirkung vor Ansteckungen – je nach Impfstoff – viel schneller und stärker nachlässt als angenommen. Der Bundesrat muss hier endlich klar kommunizieren.

Der Bund hat in diesem zentralen Bereich versagt: Die Impfstrategie muss gezielt ältere Menschen und Vorerkrankte ansprechen, auch bei der sogenannten Booster-Impfung. Statt für ihre Sicherheit zu sorgen, gibt der Bund lieber Millionen von Franken für Propagandakonzerte vor leeren Rängen aus, bei denen sich ausgewählte Staatskünstler eine goldene Nase verdienen.

Nein zur Impflicht

Die willkürlichen und nicht-evidenzbasierten Massnahmen des Chaos-Krisenmanagements von SP-Bundesrat Alain Berset haben nicht nur ihr gesundheitspolitisches Ziel verfehlt, sondern das Vertrauen in die Politik erschüttert und die Gesellschaft tief gespalten. Darum fordert die SVP mit Nachdruck:

  • Es darf kein 2G geben.
  • Ein Impfobligatorium kommt nicht infrage.
  • Kein Durchimpfen der Kinder. Der Körper gehört nicht dem Staat, jeder und jede hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit.
  • Der Bund muss endlich eingestehen, dass das Zertifikat eine Scheinsicherheit darstellt, weil die Schutzwirkung der Impfung vor Ansteckung nach vier bis 7 Monaten gegen Null tendiert.
  • Tests müssen wieder gratis sein. Die zahllosen Impfdurchbrüche belegen, dass nur das Testen Sicherheit gewährt.
  • Im Schweizer Rechtsstaat darf es keine Entlassungen und Aussperrungen geben aufgrund des Impfstatus oder von 2G.
  • Der Grenzschutz muss verstärkt werden. Zurzeit kommen täglich Grenzgänger und Illegale in die Schweiz – letztere tauchen zudem unter. Gleichzeitig dürfen Schweizer ohne Zertifikat nicht einmal mehr einen Kaffee trinken gehen.

Fazit: Die SVP lehnt die Zwangsimpfung von Kindern, die Impfpflicht für alle sowie ein Arbeitsverbot für Ungeimpfte entschieden ab. Um die Krise endlich effizient zu bewältigen, fordert die SVP die Aufstockung der Intensivplätze und eine Ausbildungsoffensive für das nötige Personal (statt, wie absurderweise geschehen, während der Pandemie die Kapazitäten abzubauen). Die Restriktionen für die kaum von Corona betroffene Bevölkerung sind aufzuheben.


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/medienmitteilungen/nein-zum-impfzwang-und-zum-angriff-auf-unsere-kinder/

Parteiversammlung zu den kommunalen Vorlagen vom 28.11.2021 und zum Budget 2022

Die Wollerauer SVP befand über die kommunalen Sachvorlagen vom 28. November 2021 sowie über das Budget 2022 der Gemeinde Wollerau

Am 19. November 2021 hat sich die SVP Wollerau zur Versammlung getroffen. Besonders begrüsst wurden unsere beiden SVP-Gemeinderäte Werner Imlig und Reiner Gfeller.

Das erste Sachgeschäft «Ersatzbau MGH Riedmatt» wurde durch Gemeinderat Werner Imlig vorgestellt. Anstelle der veralteten Mehrzweck- und Gymnastikhalle (MGH) und des Kopfbaus Osttrakt der Sek eins Höfe soll mit dem Projekt «Ersatzbau MGH Riedmatt» eine bedürfnisgerechte Infrastruktur für Schule und Vereine entstehen. Die SVP Wollerau unterstützt das Projekt «Ersatzbau MGH Riedmatt» einstimmig. Das sehr gut geplante Projekt, die Bedürfnisse der Vereine und Nutzer wurden abgeholt und ins Projekt miteinbezogen, macht den Versammlungsteilnehmenden Sinn. Vor allem auch, dass die Räumlichkeiten flexibel den Bedürfnissen angepasst und divers genutzt werden können. Ferner kommt ein gemeinsam durch die Gemeinde Wollerau und dem Bezirk Höfe finanziertes Projekt kostengünstiger als eine isolierte Sanierung der bestehenden MGH.

Das Sachgeschäft «Investitionsbeitrag an die Planungskosten für den Neubau der Stiftung Alterszentrum Turm-Matt» wurde von Gemeinderat Reiner Gfeller präsentiert. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet (Kantonale Bedarfsplanung Langzeitpflege 2019-2040), der Bevölkerung genügend Pflegeplätze anzubieten. Die Infrastruktur des in den 1980er-Jahren erstellen Altersheim ist veraltet und nicht mehr auf die zukünftigen Bedürfnisse ausgerichtet. Der geplante Neubau soll 2 unterirdisch verbundene Gebäudekörper enthalten, in welchen 48 Pflegeplätze, 16 Pflegestudios sowie 12 Wohnstudios angeboten werden. Überdies sollen 16 altersgerechte Wohnungen erstellt werden. Die Gemeinde Wollerau beteiligt sich an den Planungskosten mit CHF 400’000.00. Dieser Betrag wird dem Gesamtinvestitionsbeitrag von total CHF 5 Mio. der Gemeinde Wollerau angerechnet werden. Die SVP Wollerau sieht die Notwendigkeit des Neubaus und unterstützt das Sachgeschäft.

Das Budget 2022 der Gemeinde Wollerau wurde ebenfalls durch Gemeinderat Reiner Gfeller vorgestellt. Die Erfolgsrechnung weist bei einem Totalaufwand von Fr. 44.523 Mio. und einem Ertrag von Fr. 46.260 Mio. einen Ertragsüberschuss von Fr. 1.737 Mio. aus. Die Hauptgründe für diesen Ertragsüberschuss sind, dass der innerkantonale Finanzausgleich sinkt und die Steuererträge 2022, aufgrund den aktuellen Steuererträgen 2021, um rund Fr. 6 Mio. höher budgetiert wurden.

SVP Sektion Wollerau

SVP will Regulierungskosten senken

Von Thomas Haas, Kantonsrat, Lachen

Am letzten Mittwoch hat der Schwyzer Kantonsrat ein SVP-Postulat erheblich erklärt, welches unsere Schwyzer KMU und unsere Bürger vor übermässigen Regulierungskosten schützen will. Konkret fordert die SVP eine sogenannte Regulierungskostenbremse. Das bedeutet, dass die Regierung neu bei jeder Vorlage ausweisen muss, welche Kosten der Wirtschaft und dem Bürger durch die neue Vorschrift aufgebürdet werden. Falls eine gewisse Kostengrenze überschritten wird oder eine genügend grosse Anzahl von Bürgern oder KMU betroffen sind, soll eine erhöhte Anforderung an das Abstimmungsmehr im Kantonsrat gestellt werden (so wie wir dies von der Schuldenbremse kennen). Es sollte meines Erachtens selbstverständlich sein, dass wir als Gesetzgeber die Folgekosten unserer Regulierungen ausweisen. Die KMU-freundlichen Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus FDP und SVP haben dem Postulat gemeinsam zum Durchbruch verholfen. Dagegen wehrten sich praktisch geschlossen die Mitte, glp und SP – obschon sie sich selber gerne als «KMU-freundlich» bezeichnen. Sie fürchten vor allem um ihre Stimmkraft bei der Heraufsetzung des Abstimmungsmehrs. Aber wie hat ein Kantonsratskollege gesagt: «Vor Politiker muss man sich in Acht nehmen. Wir müssen uns vor dem Regulierungswahn schützen.» Treffender kann man es nicht mehr formulieren.


Quelle: https://www.svp-sz.ch/partei/editorials/svp-will-regulierungskosten-senken/

SVP will Steuersenkung von 30 Prozent

Medienmitteilung

Der Schwyzer Finanzhaushalt ist dank der bürgerlichen Finanzpolitik ausgezeichnet aufgestellt. Namentlich die hohe Eigenkapitalquote und der grosse Überschuss im Jahr 2021 erlauben definitiv eine signifikante Senkung des Steuerfusses. Der Vorschlag der Regierung einer Senkung von 20% ist aus Sicht der SVP zu wenig. Die Analyse der SVP ergibt eine optimale Senkung von 30% einer Einheit.

Neben der Forderung der Regierung für eine Steuersenkung von 20% stehen weitere Vorschläge für Steuersenkungen von bis zu 40% im Raum. Für die SVP ist klar: Der Kanton soll dem Bürger und den KMU nicht mehr Steuern entziehen als er zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt. Angesichts des Eigenkapitals von fast CHF 700 Mio. und dem budgetierten Überschuss von CHF 80 Mio. im Jahr 2022 ist eine weitergehende Senkung des Steuerfusses als die vom Regierungsrat beantragten 20% angezeigt. Die Analyse hat nun gezeigt, dass eine Steuersenkung von knapp über 30% je Einheit optimal wäre.

Einmal mehr stellt sich aber heraus, dass der Hund beim Nationalen Finanzausgleich (NFA) begraben ist, denn der Kanton Schwyz stösst bei den Vermögenssteuern an dessen natürliche Untergrenze. Die sogenannte Grenzabschöpfungsrate liegt bei einer Steuerfuss-Senkung von 30% bei 97.33%. D.h. eine höhere Steuerfuss-Senkung würde dazu führen, dass der Kanton auf neu zugezogene Vermögen mehr in den NFA abliefern müsste als er an Steuern einnimmt. Hier zeigen sich die negativen Folgen des NFA deutlich. Die SVP Kanton Schwyz hat bereits bei der Abstimmung im Jahr 2014 eindringlich davor gewarnt. Die Plünderung der Schwyzer Staatskasse durch Bundesbern wird immer unerträglicher. Wir tragen Sorge zu Finanzhaushalt und schaffen attraktive Konditionen für die Bevölkerung, dies währenddessen andere Kantone und allen voran deren linksgrün dominierten Städte das Geld mit vollen Händen aus dem Fenster werfen. In Zukunft sind deshalb Lösungen gefragt, um aus dieser «Geiselhaft» des NFA auszubrechen.

Die SVP wird den Antrag für eine 30-Prozentige Steuersenkung in der Kantonsratsdebatte als Kompromisslösung einbringen. SVP-Fraktionspräsident Thomas Haas, Lachen, sagt dazu: «Da eine Steuersenkung von 40% dazu führen würde, dass Bürger und KMU neue Vermögen im Kanton Schwyz quersubventionieren müssten, beantragt die SVP dem Kantonsrat eine Senkung um 30% bzw. einen Steuerfuss von 120%. Dies führt zu einer allgemeinen signifikanten und spürbaren steuerlichen Entlastung der Bürger im Kanton Schwyz.»

Leistung lohnt sich nicht mehr

In den Sümpfen von Bern – Episode 165

«Muesch hert schaffe, denn chasch dr au öpis leiste!» So hat man früher die Menschen zur Leistung ermuntert. Doch stimmt das im heutigen Leben überhaupt noch? Umfragen zeigen, dass zwei von drei Befragten nicht mehr daran glauben, dass sich Leistung wirklich lohnt. Hören Sie hierzu meinen Kommentar.

Die SVP sagt 3x Nein am 28. November 2021

Medienmitteilung

Am 2. November 2021 hat die SVP Kanton Schwyz im Restaurant Pension Betschart in Ibach die Parteiversammlung abgehalten. Die Versammlung musste in einem gedeckten Aussenbereich und entsprechenden Schutzkonzept stattfinden damit auch Mitglieder ohne Zertifikat teilnehmen konnten. Die SVP lehnt die diskriminierende und willkürliche Zertifikatsplicht ab und stellt sich klar gegen diese Spaltung der Bevölkerung. Für den bevorstehenden eidgenössischen Abstimmungssonntag empfiehlt die SVP Kantonalpartei 3x Nein.

Die Pflegeinitiative wird von der SVP-Basis klar abgelehnt. Anerkannt wird, dass in Bezug auf die schwierigen Arbeitsbedingungen ganz klar ein Handlungsbedarf besteht. Mit der vorliegenden Gewerkschaftsinitiative will man die Pflege aber akademisieren, dies wird nicht die gewünschten Verbesserungen bringen. Der Contra-Referent und Aargauer Nationalrat Andreas Glarner sagte dazu: «Wer wirklich etwas für die Pflegenden tun will, lehnt die Initiative ab. Damit tritt der indirekte Gegenvorschlag automatisch per 1. Januar 2021 in Kraft. Dieser nimmt die wichtigsten Anliegen auf und setzt diese vor allem schnell um.»

Zur Justiz-Initiative fasst die Parteiversammlung deutlich die NEIN-Parole. Der Pfäffiker SVPKantonsrat Dr. Alexander Lacher traf es mit seiner Aussage auf den Punkt: «Die Initiative gibt vor ein Problem zu lösen, das so eigentlich gar nicht existiert.». Die Initiative behauptet nämlich, die Justiz in der Schweiz sei nicht mehr unabhängig. Dass die Wahl der Bundesrichter im Losverfahren die besseren Resultate bringt, als die Wahl durch die gewählten Volksvertreter in National- und Ständerat, darf stark bezweifelt werden.

Als letzte Vorlage wurden die Änderungen des Covid-19-Gesetzes beraten. Nationalrat Marcel Dettling setzte sich als Referent für ein Nein ein. Dettling sagt dazu: «Anfang September hat der Bundesrat ohne epidemiologische Notwendigkeit mit der Ausweitung der Zertifikatpflicht im Inland einen faktischen Impfzwang eingeführt und unsere Gesellschaft gespalten. Das dürfen wir so nicht akzeptieren!»

Die Versammlung bestätigte dies und empfiehlt der Bevölkerung ganz klar ein NEIN zur Änderung des Covid-19-Gesetzes am 28. November. Im Vordergrund steht, dass die aktuell geltende und diskriminierende Zertifikatspflicht unbedingt wieder rückgängig gemacht werden muss. Es darf nicht sein, dass ein Teil der Bevölkerung vom öffentlichen Leben faktisch ausgeschlossen wird. Wir lassen uns nicht gegeneinander ausspielen und aufhetzen! Diese Spaltung der Bevölkerung lehnt die SVP klar und deutlich ab.

Die Schwyzer SVP ist der Meinung, dass Freie Bürgerinnen und Bürger keine Bevormundung durch den Staat brauchen. Sie brauchen kein Zertifikat fürs Leben. Deshalb empfiehlt die SVP klar NEIN zum Covid-Gesetz und fordert die Freiheit zurück!

Nein zum Covid-19-Gesetz

Leserbrief

Mit der neuerlichen Abstimmung vom 28. November 2021 über die anhaltenden, unverhältnismässigen und bisweilen rechtswidrigen Corona-Schutz- und Hygienemassnahmen erhalten wir eine zweite Chance Nein zu sagen. Genau wie einst die alten Eidgenossen zu Willhelm- Tells-Zeiten liegt es auch an uns (dem Volk und Souverän) die Herrschenden wieder zur Besinnung zu bringen. Im Gegensatz zu damals herrschen Vögte und Tyrannen nicht mehr von Schlössern und Burgen herab aufs „gemeine Volk“, sondern sitzen an den Schalthebeln in Bern, den jeweiligen Kantonsregierungen und in den von uns Steuerzahlern bequem eingerichteten Büroräumlichkeiten der ausufernden Verwaltung.

Während nun mehr über 18 Monaten herrscht hierzulande ein unwürdiges Treiben. Direktdemokratische Grundrechte (u.a. die Versammlungs-, Rede und Gewerbefreiheit) werden durch polizeiliche Massnahmen unterbunden bzw. stark eingeschränkt. Wer sagt, was er zum Thema denkt, wird als Querulant, Verschwörungstheoretiker – ja gar am Tode von den angeblich abertausenden an oder mit Corona-Verstorbenen mitverantwortlich gemacht. Fakt ist, dass bei den angeblich über 11`000 an oder mit Corona-Verstorbenen weniger als 100 Personen (!) unter 50 Jahre alt waren. Tyrannisiert durch all die getroffenen Massnahmen wird aber die gesamte Bevölkerung! Selbst als Kantonsparlamentarier erhält man auf entsprechende Fragen keine konkreten Antworten, wird mit pauschalen Floskeln zugedeckt – Kritik unerwünscht! Die Grundlage für derartige Einschränkungen unserer Grundrechte mit all den absurden Massnahmen fehlt somit bis heute. Es gab und gibt keine Evidenz für all das Verbrechen, was uns als bisweilen freie Bürger in einem freien Land angetan wurde. Gegipfelt im indirekten Impfzwang, verbunden mit der totalitären Zertifikatsplicht. Soll sich doch jeder und jede reinspritzen was er oder sie möchte aber bitte lasst alle in Ruhe, welche bewusst darauf verzichten. Komisch auch, dass hier das Wort Diskriminierung von offizieller Seite nie ins Feld geführt wird. Während man an unseren Schulen im Sportunterricht nicht einmal mehr das Spiel: „Wer hat Angst vom schwarzen Mann?….“ durchführen darf – demgegenüber aber in Zeiten des Gender-Wahnsinns alle Minderheitsformen und Arten an unseren Schulen hochlebt und in die Köpfe der Jugendlichen implementiert! – können wir als Ungeimpfte kurzerhand aus Teilen und Bereichen des öffentlichen Lebens auf diskriminierende Art und Weise ausgeschlossen werden. Spätestens bei den nächsten Wahlen sind Politikerinnen und Politiker, welche sich gegen unsere Freiheit und unsere verfassungsmässigen Grundrechte aussprachen und sich weiterhin als moderne Tyrannen und Vögte aufspielen, aus Amt und Würden zu entfernen. Konsequent und Querbeet über alle Parteien hinweg!

So schworen sich einst die alten Eidgenossen auf dem Rütli: „Wir wollen sein ein einzig Volk von Brüdern, in keiner Not uns trennen und Gefahr. Wir wollen frei sein, wie die Väter waren, eher den Tod, als in der Knechtschaft leben. Wir wollen trauen auf den höchsten Gott und uns nicht fürchten vor der Macht der Menschen.“ Es reicht! Lassen wir den Freiheitsgedanken von damals wieder hochleben. Es wird Zeit, dass wir unsere Freiheit und verfassungsmässigen Grundrechte endlich wieder erlangen. Stimmen wir am 28. November 2021 überzeugt und voller Inbrunst Nein zum gefährlichen Covid-19-Gesetz.


Bernhard Diethelm, Vorderthal SZ
SVP-Kantonsrat / nicht geimpft

«Nein» für die Pflege und gegen ein ungebremstes Kostenwachstum


Von Albert Rösti, Nationalrat, Uetendorf (BE)

In Anbetracht der fehlenden Arbeitskräfte in der Pflege haben Bundesrat und Parlament diese Forderungen aufgenommen und über alle Fraktionen hinweg einen sehr grosszügigen indirekten Gegenvorschlag verabschiedet, der fünf von diesen sechs Anliegen praktisch vollständig erfüllt. Der Erfüllungsgrad dürfte dank der sofortigen Inkraftsetzung der beschlossenen Massnahmen bei einem Nein zur Initiative sogar grösser und wirkungsvoller sein zur Problemlösung als die Initiative selbst. Bei einem Ja zur Initiative würde die Diskussion zur Umsetzung mit ungewissem Ausgang von vorne beginnen und entsprechend der Vorgabe in der Initiative vier Jahre dauern.

Die Pflegeinitiative beinhaltet sechs konkrete Forderungen:

  • eine genügende Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen
  • der Einsatz der Pflegenden entsprechend ihren Kompetenzen und Ausbildung
  • die Möglichkeit der beruflichen Entwicklung
  • anforderungsgerechte Arbeitsbedingungen
  • die Abrechnung gegenüber der obligatorischen Krankenversicherung ohne ärztliche Verordnung
  • eine angemessene Abgeltung der Pflegeleistungen

Mit der Ausbildungsinitiative mit finanziellen Mitteln von fast einer Milliarde Franken könnte die Anzahl diplomierter Pflegefachpersonen rasch erhöht werden. Damit einher geht automatisch, dass dann die Leute entsprechend ihrer Ausbildung eingesetzt werden könnten und Unter- oder Überforderungen vermieden würden. Die Ausbildungsinitiative ermöglicht gleichzeitig die berufliche Entwicklung für alle Pflegenden, zumal die Offensive auch eine Unterstützung der Lebenshaltungskosten vorsieht. Mit mehr gut ausgebildeten Pflegenden lassen sich auch die Arbeitsbedingungen verbessern, zumal diese von der Verfügbarkeit von ausreichenden qualifizierten Arbeitskräften mitbeeinflusst werden. Ebenso sieht der Gegenvorschlag eine direkte Abrechnung von Leistungen gegenüber der Krankenkasse vor.

Das Parlament hat beim indirekten Gegenvorschlag aber ebenso dafür gesorgt, dass sich die Kostensteigerungen für die Prämienzahler in Grenzen halten. So werden die Verbände der Leistungserbringer mit den Versicherern angehalten, Verträge zur Überwachung der mengenmässigen Entwicklung der Pflegeleistungen, die ohne ärztliche Anordnung erbracht werden, abzuschliessen. Demgegenüber müsste mit der Initiative ohne diese Einschränkung mit einem ungebremsten Kostenwachstum gerechnet werden. Das wäre nicht zu verantworten.

Der einzige mit dem Gegenvorschlag nicht übernommene Punkt ist die Regelung zur Abgeltung der Pflegeleistungen. Der Gegenvorschlag setzt mit der Gewährung von Beiträgen an Lebenshaltungskosten immerhin bei den fehlenden oder zu tiefen Einnahmen bei den Auszubildenden an. Ansonsten obliegt die Abgeltung der Pflegeleistungen den Kantonen und den Sozialpartnern. Eine Regelung in der Verfassung auf Bundesebene für eine einzelne Berufsgruppe wäre systemwidrig und widerspricht der geltenden Kompetenzordnung.

Im Übrigen hält der Bundesrat in der Botschaft zur Initiative folgendes fest: «Artikel 117c lässt keine explizite Aussage zur Kompetenzzuordnung zwischen Bund und Kantonen zu. Aus einer systematischen Perspektive wäre es wenig kohärent, dass dem Bund ohne jede Präzisierung neue Kompetenzen in einem angestammten Aufgabenbereich wie der Gesundheitsversorgung zugesprochen werden sollte.»

Die Pflege kann also nur mit einem Nein zur Pflegeinitiative rasch und wirkungsvoll gestärkt werden, weil dann der Gegenvorschlag in Kraft tritt. Ob bei einem Ja zur Initiative je die gleiche Wirkung erzielt werden kann, ist offen und wenn ja, dann erst in einigen Jahren und mit unabsehbaren nicht vertretbaren Kostenfolgen.

Nach dem Motto «Besser der Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach» stimmt Nein zur Initiative, wer einerseits die Pflegenden unterstützen will und andererseits gegen ein ungebremsten Kostenwachstum im Gesundheitsbereich ist.


Quelle: https://www.svp.ch/news/artikel/editorials/nein-fuer-die-pflege-und-gegen-ein-ungebremstes-kostenwachstum/